Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Dienstleistungen der Tierhygiene-Service GmbH Schaumberg („Dienstleister“)
Stand: 1. Oktober 2025
§ 1 Geltungsbereich / Allgemeines
(1) Diese AGB gelten für alle Lieferungen und Leistungen des Dienstleisters gegenüber seinen Vertragspartnern („Kunden“), sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart ist. Entgegenstehende oder abweichende AGB des Kunden gelten nur, wenn der Dienstleister ihrer Geltung schriftlich zustimmt.
(2) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Verträge zwischen den Parteien, selbst wenn bei deren Abschluss nicht nochmals ausdrücklich auf sie verwiesen wird.
(3) Die Leistungen des Dienstleisters erfolgen überwiegend im B2B-Bereich. Soweit der Kunde Verbraucher ist, gehen zwingende gesetzliche Verbraucherschutzregelungen diesen AGB vor.
§ 2 Begriffsbestimmungen
Vertrag: jede schriftliche oder mündliche Vereinbarung über die Erbringung von Leistungen durch den Dienstleister.
Leistungsumfang: die im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder im Einzelvertrag konkret beschriebenen Tätigkeiten.
Mitwirkungspflichten: alle Pflichten des Kunden, die zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlich sind (z. B. Strom/Wasser/Ansprechpartner/Zugang).
Höhere Gewalt: unvorhersehbare, unvermeidbare Ereignisse außerhalb der Kontrolle der Parteien (z. B. Unwetter/Frost, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Streik, Ausfall von Lieferketten).
Abnahme: Erklärung des Kunden, dass die erbrachte Leistung vertragsgemäß ist; kann ausdrücklich oder konkludent erfolgen.
§ 3 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand sind Dienstleistungen in den Bereichen Stallreinigung, Stallsanierung, Stall- und Betriebshygiene sowie – nach gesonderter Beauftragung – Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung. Der Ablauf kann insbesondere umfassen: Grobreinigung, Einweichen, Hauptreinigung mit geeigneten Mitteln, Trocknung, fachgerechte Desinfektion und Dokumentation. Sowie weiter Leistungen lt. Leistungsbeschreibung in den Angeboten des Dienstleisters.
(2) Leistungen erfolgen unter Beachtung einschlägiger Hygiene- und Veterinärvorgaben. Änderungen behördlicher Anforderungen während der Ausführung berechtigen den Dienstleister zu angemessenen Anpassungen von Ablauf, Umfang und Vergütung.
(3) Installations-, Montage-, Reparatur- und Wartungsarbeiten an Anlagen/Haustechnik schuldet der Dienstleister nicht. Eine etwaige Bedienung der Stalltechnik (z. B. Mistbänder) durch den Dienstleister erfolgt nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und auf Risiko des Kunden.
(4) Der Dienstleister ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen, einzelne Rechte/Pflichten abzutreten oder den Vertrag auf ein mit ihm verbundenes Unternehmen zu übertragen.
§ 4 Angebot und Vertragsabschluss
(1) Angebote des Dienstleisters sind freibleibend.
(2) Geht vom Kunden eine Bestellung aus, kann der Dienstleister diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.
(3) Der Vertrag kommt mit schriftlicher Auftragsbestätigung zustande; Textform (E-Mail/Fax) genügt. Fehlt eine Auftragsbestätigung, gilt das Angebot des Dienstleisters als Vertragsgrundlage, wenn die Leistung ausgeführt wird.
(4) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform; Textform genügt.
§ 5 Fristen und Termine
(1) Fristen/Termine gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt sind.
(2) Nicht als fest bezeichnete Termine begründen erst nach Ablauf einer vom Kunden gesetzten Nachfrist von mindestens vier Wochen einen Verzug.
(3) Fristen verlängern sich um Zeiträume, in denen der Kunde Mitwirkungspflichten nicht erfüllt; hierdurch entstehende Mehrkosten sind zu vergüten.
(4) Höhere Gewalt und vergleichbare Ereignisse entbinden den Dienstleister für die Dauer der Störung zuzüglich Anlaufzeit von Leistungspflichten. Dauert die Störung länger als 30 Kalendertage, kann jede Partei den betroffenen Vertragsteil kündigen.
§ 6 Leistungsumfang, Übergabe, Abnahme, Nachweise
(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Einzelvertrag. Änderungen/Erweiterungen bedürfen der Schriftform und werden gesondert vergütet.
(2) Vor Beginn erstellen die Parteien ein Übergabeprotokoll zum Objekt (insbesondere sichtbare Vorschäden).
(3) Nach Abschluss erfolgt die Abnahme. Nicht im Übergabe- oder Abnahmeprotokoll vermerkte, bei Abnahme erkennbare Mängel sind ausgeschlossen.
(4) Der Dienstleister führt Leistungs-/Stundennachweise. Diese sind auch ohne Gegenzeichnung gültig, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde (ausgenommen Pauschalpreise).
(5) Sind Ställe nicht vorbereitet (z. B. nicht geräumt, grobe Verschmutzungen, fehlender Zugang), kann der Dienstleister Räum-/Vorarbeiten zum vereinbarten Stundensatz erbringen.
(6) Witterungs- oder bautechnisch bedingte Unterbrechungen berechtigen zur Abrechnung von An-/Abfahrten, Wartezeiten sowie erforderlichen Übernachtungen.
(7) Der Dienstleister darf Abläufe in Abstimmung anpassen, wenn dies zur Qualitätssicherung, Arbeitssicherheit oder Einhaltung behördlicher Vorgaben erforderlich ist.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Zugang/Genehmigungen: rechtzeitiger, ungehinderter Zugang zu allen Arbeitsbereichen; Bereitstellung erforderlicher Genehmigungen und Sicherheitsvorkehrungen; Information über Betriebsabläufe/Tierbewegungen/Zutrittsbeschränkungen.
(2) Strom: kostenlos bereitgestellte, technisch einwandfreie und geprüfte Anschlüsse, in der Regel 2×16 A und 2×32 A (C-Sicherungen) mit ausreichender Absicherung; Schutz elektrischer Anlagen vor Spritzwasser.
(3) Wasser: technisch einwandfreie Anschlüsse mit mindestens 3.500 l/h Durchfluss oder geeignete, laufend befüllte Pufferspeicher; ausreichender Druck für Hochdrucktechnik. Bei Brunnenwasser sind geeignete Filter vorzuschalten; Wasserqualität muss Geräte schützen.
(4) Entsorgung: fach- und sachgerechte Entsorgung von Abwasser und Verpackungen der Desinfektionsmittel obliegt dem Kunden (sofern nicht anders vereinbart).
(5) Objektvorbereitung: Ställe rechtzeitig räumen; Grobreinigung, sofern nicht separat beauftragt; Hindernisse entfernen; Abstellflächen für Maschinen/Material in Arbeitsnähe bereitstellen.
(6) Ansprechpartner: während der Arbeiten ständig erreichbarer Ansprechpartner mit Mobilnummer und E-Mail; Entscheidungsbedarf des Teams ist unverzüglich zu beantworten. Wartezeiten durch fehlende Erreichbarkeit sind zu vergüten.
(7) Stalltechnik: Die Bedienung der Stalltechnik (z. B. Mistbänder, Lüftungsanlagen, Fütterungsanlagen) obliegt grundsätzlich dem Kunden. Mitarbeitern des ArbeitAuftragnehmers ist es untersagt, die Anlagen des Auftraggebers zu bedienen. Eine sachgerechte Bedienung ist aufgrund Sprachbarrieren und fehlender Sachkenntnisse nicht gegeben, und schließt daher auch jegliche Schadensersatzansprüche aus. Auch wenn der Auftraggeber bzw. seine Beauftragten die Erlaubnis erteilt haben, haftet der Auftragnehmer nicht für Bedienfehler.
(8) Aufbewahrung: der Kunde stellt abschließbare Räume für Geräte/Material und persönliche Gegenstände zur Verfügung. Arbeits-/Reinigungsmittel des Dienstleisters dürfen nicht ohne Zustimmung genutzt oder Dritten überlassen werden.
(9) Folgen bei Verstoß: Unterbleiben Mitwirkungen, darf der Dienstleister die Arbeiten verschieben/unterbrechen und Mehraufwand (inkl. Stillstand) abrechnen.
(10) Mistbänder: Der Kunde stellt sicher, dass Mistbänder während und nach den Reinigungsarbeiten in angemessenen Abständen in Betrieb genommen werden, um Ansammlungen von Wasser und Verschmutzungen zu vermeiden. Unterbleibt dies, haftet der Dienstleister nicht für hierdurch entstehende Schäden wie Überlastungen, Durchhängen oder Risse der Mistbänder. Eine ständige Mitwirkungspflicht des Kunden oder seiner Beauftragten ist erforderlich, um derartige Schäden zu verhindern.
§ 8 Vergütung, Nebenkosten, Zahlungsbedingungen
(1) Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Zusätzliche Leistungen/Mehraufwände werden gesondert berechnet.
(2) Fahrtkosten werden dem aktuellen Kilometersatz, Fahrzeiten mit dem vereinbarten Stundensatz abgerechnet; die wirtschaftlich sinnvollste Route ist maßgeblich (nicht zwingend die kürzeste). Barauslagen/Kundensonderwünsche werden zum Selbstkostenpreis weiterberechnet.
(3) Preisbasis sind die bei Vertragsschluss geltenden tariflichen/gesetzlichen Rahmenbedingungen und Materialpreise. Ändern sich Lohn-, Abgaben- oder wesentliche Materialkosten (insbesondere Desinfektionsmittel) erheblich, ist der Dienstleister zu angemessenen Preisanpassungen berechtigt.
(4) Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Zugang ohne Abzug fällig. Ab Fälligkeit können Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über Basiszinssatz p. a. sowie Mahnkosten berechnet werden.
(5) Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass der Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, kann der Dienstleister Vorkasse/Sicherheiten verlangen und bis dahin Leistungen zurückhalten.
(6) Zahlungen werden in der gesetzlichen Reihenfolge verrechnet (§§ 366, 367 BGB).
(7) Aufrechnung oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zu.
§ 9 Mängelrüge, Gewährleistung, Nachbesserung
(1) Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Leistungserbringung schriftlich anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt.
(2) Bei berechtigter Mängelrüge leistet der Dienstleister innerhalb angemessener Frist Nacherfüllung. Schlägt diese endgültig fehl, kann der Kunde die Vergütung mindern. Weitere Ansprüche richten sich nach § 10.
(3) Gewährleistungsansprüche verjähren 12 Monate nach Abnahme; ausgenommen sind Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit sowie Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit.
§ 10 Haftung
(1) Der Dienstleister haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur bei Verletzung einer Kardinalpflicht; die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Bei Verzug infolge einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf 5 % der Auftragssumme begrenzt.
(4) Ausgeschlossen ist die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden, soweit gesetzlich zulässig.
(5) Keine Haftung besteht für Schäden aus unzureichender Mitwirkung, mangelnder Wasser-/Stromqualität, Spritzwasserschäden an nicht geschützten Kundenanlagen, witterungsbedingten Umständen (z. B. Frost) oder behördlichen Eingriffen.
(6) Gesetzliche Haftung nach ProdHaftG bleibt unberührt.
§ 11 Vertraulichkeit, Unterlagen, Urheberrechte
(1) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragserfüllung.
(2) Angebotsunterlagen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstige Dokumente des Dienstleisters (auch digital) bleiben dessen Eigentum und sind urheberrechtlich geschützt; sie dürfen ohne Zustimmung nicht vervielfältigt, Dritten zugänglich gemacht oder außerhalb des Vertrags verwendet werden.
(3) Nach Vertragsende sind vertrauliche Unterlagen auf Verlangen zurückzugeben oder – soweit zulässig – zu löschen; gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
§ 12 Datenschutz (DSGVO)
(1) Der Dienstleister verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zur Vertragsdurchführung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und zur Wahrung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, z. B. Forderungsdurchsetzung).
(2) Empfänger können verbundene Unternehmen, Subunternehmer und Dienstleister (z. B. Buchhaltung, IT-Hosting) sein. Soweit erforderlich, werden Auftragsverarbeitungsverträge geschlossen.
(3) Betroffenenrechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch; Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde.
(4) Daten werden nur solange gespeichert, wie es für Vertragszwecke und gesetzliche Aufbewahrungspflichten erforderlich ist.
§ 13 Abwerbe- und Übernahmeverbot
(1) Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit sowie für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten nach deren Beendigung keine Mitarbeiter, freien Mitarbeiter, Subunternehmer oder sonstigen vom Dienstleister eingesetzten Erfüllungsgehilfen unmittelbar oder mittelbar abzuwerben, einzustellen oder über Dritte einstellen bzw. beauftragen zu lassen.
(2) Im Falle eines Verstoßes verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von sechs (6) Bruttomonatsgehältern des betroffenen Mitarbeiters bzw. der durchschnittlichen monatlichen Vergütung des betroffenen Subunternehmers, mindestens jedoch 25.000 EUR. Maßgeblich ist dabei das zuletzt gezahlte Entgelt beim Dienstleister. Die Vertragsstrafe wird mit Beginn des Arbeits- oder Vertragsverhältnisses bzw. der Beauftragung fällig.
(3) Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten; eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf den Schadensersatzanspruch angerechnet.
(4) Eine Einstellung, Beauftragung oder Zusammenarbeit ist nur dann zulässig, wenn der Dienstleister hierzu vorab ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 14 Referenzen und Dokumentation
(1) Der Dienstleister darf erbrachte Leistungen anonymisiert dokumentieren und das Objekt als Referenz (inkl. Objektfotos ohne personenbezogene Daten) in Print- und Onlinemedien nennen, soweit dem keine schutzwürdigen Interessen des Kunden entgegenstehen.
(2) Ein Widerspruch ist jederzeit in Textform möglich; bereits gedruckte/ veröffentlichte Medien bleiben unberührt.
§ 15 Vertragsdauer, Stornierung und Kündigung
(2) Kündigt der Kunde einen Vertrag ohne wichtigen Grund vorzeitig, schuldet er dem Dienstleister folgende pauschalierte Entschädigung:
a) Bei Kündigung vor Beginn der Ausführung 50 % der vereinbarten Vergütung,
b) bei Kündigung nach Beginn der Ausführung 100 % der vereinbarten Vergütung bzw. der Restvergütung bis Vertragsende. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten; dem Dienstleister der Nachweis eines höheren Schadens.
§ 16 Höhere Gewalt und behördliche Maßnahmen
(1) Bei höherer Gewalt oder behördlichen Maßnahmen, die die Leistung unmöglich machen oder wesentlich erschweren, ruhen die Leistungspflichten; Fristen verlängern sich um die Dauer der Störung zuzüglich Anlaufzeit.
(2) Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich über Art, voraussichtliche Dauer und Auswirkungen und ergreift zumutbare Maßnahmen zur Schadensminderung.
(3) Dauert die Störung länger als 30 Kalendertage, kann jede Partei den betroffenen Vertragsteil kündigen.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Erfurt; zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.
(3) Schriftformklausel: Änderungen/Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform; Textform genügt. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel.
(4) Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt; anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
(5) Vertragssprache ist Deutsch; Fassungen in anderen Sprachen dienen nur der Information.