Zuletzt aktualisiert am 06.11.2025
Handlungsempfehlungen bei Ausbruch der Geflügelpest (HPAI, H5N1)
Ein bestätigter Fall der Geflügelpest (hochpathogene aviäre Influenza, HPAI, H5N1) erfordert entschlossenes, abgestimmtes und rechtssicheres Handeln.Von der ersten Verdachtsmeldung bis zur behördlichen Freigabe sind zahlreiche Schritte zu koordinieren – unter großem Zeitdruck und mit klaren Vorgaben. Die folgenden Handlungsempfehlungen basieren auf den geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen (§ 17 TierGesG, Geflügelpest-Verordnung, EU-Verordnung 2020/687) und auf der langjährigen Einsatzerfahrung der Schaumberg Tierhygiene Service GmbH.
1. Sofortmaßnahmen bei Verdacht oder Ausbruch
Unverzügliche Information des zuständigen Veterinäramts
Sperrung des Betriebsgeländes und aller Zugänge
Verbot von Tierbewegungen innerhalb und außerhalb des Betriebs
Einrichtung von Hygieneschleusen und Desinfektionspunkten
Trennung von betroffenen und nicht betroffenen Tiergruppen
2. Kommunikation & Abstimmung
Alle Maßnahmen erfolgen ausschließlich nach behördlicher Anweisung
Enge Abstimmung zwischen Tierhalter, Veterinärdienst, Einsatzbetrieb und Tierseuchenkasse
Alle Kontaktpersonen und Dienstleister sind in einer Einsatzliste zu erfassen
Dokumentation aller Schritte und Uhrzeiten zur späteren Nachweisführung
Ablauf im Seuchenfall – empfohlene Schritte
Das Veterinäramt führt eine Risikobewertung durch. Dabei werden Tierart, Haltungsform, geografische Lage und mögliche Kontakte zu anderen Beständen berücksichtigt.
Um den betroffenen Betrieb werden gemäß Geflügelpestverordnung Schutz- (mind. 3 km) und Überwachungszonen (10 km) eingerichtet. Innerhalb dieser Bereiche gelten strenge Transport-, Betretungs- und Vermarktungsbeschränkungen.
Alle Bereiche, die mit Tieren, Material oder Personen in Kontakt standen, müssen gereinigt und desinfiziert werden.
Dies umfasst Ställe, Ausläufe, Fahrzeuge, Wege, Geräte und Kleidung. Nur DVG-gelistete bzw. EU-zugelassene Desinfektionsmittel dürfen verwendet werden.
Jeder Arbeitsschritt wird protokolliert: Datum, Uhrzeit, eingesetzte Mittel, Personal, Wetterbedingungen, Fotos.
Die Daten dienen als Nachweis für Veterinärbehörden, Tierseuchenkassen und Versicherungen.
Nach erfolgreicher Desinfektion erfolgt eine behördliche Abschlussbegehung. Erst nach offizieller Freigabe darf der Betrieb wieder betreten oder neu belegt werden.